Thema für das Bünder Kurzfilmfestival 2011: Katastrophe

Teilnahme

Alle Beiträge, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden im Universum vorgeführt. Es erfolgt eine Trennung in eine Vorauswahl und eine Juryauswahl, die vom Organisationskomitee bestimmt werden.

Alle in der Juryauswahl vertretenen Beiträge konkurrieren um die ersten drei Plätze und werden ab 20 Uhr im Universum vorgeführt.

Alle Beiträge, die es nicht in die Juryauswahl geschafft haben, werden voraussichtlich ab 18 Uhr gezeigt (Vorauswahl).

Weiteres unter Preise.

Teilnahmebedingungen

Thema:
Der Film soll sich an das Thema „Katastrophe“ halten.

Länge des Films:
Der Film darf inklusive Vor- und Abspann eine Länge von 5 Minuten nicht überschreiten.

Inhalt des Films:
Der Film darf nicht gegen geltende Gesetzte verstoßen, insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Format des Films:
Der Film muss als DVD-Video eingereicht werden.

Erstellungsdatum und Erstaufführung:
Der Film muss im Jahr des jeweiligen Festivals erstellt worden sein oder im Universum seine Erstaufführung haben.

Anmeldeformular:
Zusammen mit Deinem Film muss das richtig ausgefüllte Anmeldeformular abgegeben werden.
Anmeldeformular herunterladen

Abgabetermin
Abgabetermin der Beiträge ist der 28.10.2011 22.10.2011. Der Beitrag muss zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular unter folgender Adresse eingereicht werden: Stadtkultur/Universum Betriebsgesellschaft, Lettow-Vorbeck-Straße 16

Tipp:
Mindestens den Titel des Filmes auf die eingereichte DVD schreiben.

Rechtliche Hinweise

Mit der Abgabe des Anmeldeformulars gestattest Du die öffentliche Aufführung Deines Kurzfilms während des Bünder Kurzfilmfestivals.

Du erklärst, über die eingeräumten Rechte an Deinem Werk verfügungsberechtigt bzw. von den Urhebern und Leistungsberechtigten (Nutzungsberechtigten), die an dem Film mitwirken oder deren Werke im Film verwendet werden, bevollmächtigt zu sein, alle Rechte an dem eingereichten Film zu verwalten und an Dritte übertragen zu dürfen und stehst dem Festival gegenüber für diese Rechte ein.

Sollten durch die öffentliche Vorführung Deines Beitrags Rechte Dritter verletzt werden, so stellst Du die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. Etwaige Schadensersatzansprüche, die gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, werden von Dir übernommen.

Im Falle des Gewinns wird das Preisgeld an die im Formular angegebene Kontaktperson oder deren Beauftragte übergeben (sofern die Vertretungsberechtigung nachgewiesen ist).

Mit der Abgabe des Films erkennst Du die Teilnahmebedingungen an.